An allen Arbeitsplätzen bestehen gewisse Risiken die für den Arbeitnehmer Gefährdung für Verletzungen oder Erkrankungen bilden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet diese Risiken zu ermitteln und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Unsere Fortbildung übermittelt Ihnen hierzu das nötige Wissen. Gesetzliche Richtlinien hierzu bilden:
• Die Technischen Regeln für biologische Arbeits- und Gefahrenstoffe (TRBA 250)
• Technische Regeln für Betriebssicherheit
• DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)
Edith Burkhard
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