Hygieneleistungen
Hygienemanagement in der Arzt-/Zahnarztpraxis
Das Hygienemanagement erreicht in Arztpraxen, Kliniken und medizinischen Einrichtungen immer mehr an Bedeutung. Die Einhaltung und Umsetzung des Hygienestandards nach Vorgaben des RKI, Infektionsschutzgesetz usw. werden durch Institutionen z.B. Landesamt/ Gesundheitsamt usw. überprüft. Die Umsetzung der Hygienemaßnahmen führen zu einer Verbesserung Ihres Qualitätsmanagements.
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Praxisbegehung mit Überprüfung des aktuellen Hygienemanagements
- Ausführliche Dokumentation einer Mängelliste mit Bilddokumentation
- Erstellung eines individuellen Hygieneplans
- Jährliche Unterweisung gem. §4 DGUV mit Ausstellung eines Teilnahmezertifikats
Trinkwasseruntersuchungen
Im Infektionsschutzgesetz § 23 Absatz 3 heißt es: „Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um […] die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:
- Arztpraxen und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Dialyseeinrichtungen
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Tageskliniken
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen"
Eine Übertragung von Krankheitserregern kann durch z.B. Trinken, direkten Kontakt mit Wasser beim Waschen und Duschen, beim Zubereiten von Speisen sowie beim Ansetzen von Desinfektionslösungen erfolgen.
Abklatschuntersuchungen
Die Übertragung von Infektionserregern findet durch direkten Kontakt mit dem Patienten sowie über Aerosol- oder Tröpfcheninfektion statt. Um den Erfolg ihrer Hygienemaßnahmen innerhalb der Praxis zu überprüfen, sollten Umgebungsuntersuchungen der Einrichtungen und Geräte mittels Abklatsch-Platten oder Abstrichen durchgeführt werden. Zur Sicherung ihres Hygiene- Qualitätsmanagements empfiehlt sich ein Untersuchungsintervall von einmal jährlich bzw. bei Bedarf.
Überprüfung von Sterilisatoren mittels Bioindikatoren
Nicht nur Validierung und Wartung nach § 4 der MPVBetreibV ist eine regelmäßige Notwendigkeit zur Überprüfung der Sterilisatoren, auch die Prüfung der Wirksamkeit mittels Bioindikatoren (½ jährlich bzw. alle 400 Chargen), trägt zur Qualitätssicherung bei.
Hygienisch-mikrobiologische Untersuchung flexibler Endoskope
Gemäß Anlage 8 der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Ergebnisqualität der Aufbereitung mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Folgende Proben sind zu entnehmen:
- Abstrichproben (schwer zugängliche Stellen, distalen Enden)
- Flüssigkeitsproben (Durchspülproben)
- Wasserproben (Optikspülflasche)
Überprüfung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG)
Für die Aufbereitung von Medizinprodukten sollten aufgrund der Reproduzierbarkeit, sowie Validierung der Abläufe, bevorzugt maschinelle Prozesse angewendet werden. Um die Qualität ihrer Medizinprodukteaufbereitung zu sichern, sollte eine jährliche Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionsgeräten mittels Bioindikatoren erfolgen.
Ansprechpartner
Edith Burkhard
Tel.: 06894 / 9550 384
Mobil: 0162 / 27 33 129
Fax: 06894 / 9550 389